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Vergütung

Unser Honorar richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Die Verordnung regelt die Höhe der Gebühren für Beratungsleistungen sowie die Erstellung von Steuererklärungen. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Gebühren nach den Gegenstandswerten. Das bedeutet, dass sich mit steigendem Einkommen auch die Bemessungsgrundlage für die Gebühren erhöht.

Die Bemessungsgrundlage wird mit einem Faktor multipliziert und ergibt die endgültige Höhe der Gebühren. Der Faktor richtet sich nach der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand der zu erstellenden Erklärung.

Unser Angebot
Nach einem für Sie kostenlosen Kennenlerngespräch, erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot in dem unser Honorar aufgegliedert und auf Sie abgestimmt aufgeführt wird.

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